Ob stationär oder online, die Qualität von Produktstammdaten ist für die Prozesse in den Liefernetzwerken bis hin zu den Konsument:innen elementar. Um den Anforderungen des Marktes nach einer notwendigen Erhöhung der Qualität von Produktstammdaten gerecht zu werden, haben Expert:innen aus Industrie und Handel in Gremien von GS1 Germany entschieden, die Qualitätssicherung mittels der Prüfvorgaben von GS1 DQX (Data Quality Excellence) nicht mehr nur zu fordern, sondern diese seit dem 20. Mai 2023 verpflichtend einzuführen. Seit diesem Zeitpunkt werden nur noch qualitätsgesicherte Produktstammdaten über das Global Data Synchronisation Network (GDSN®) an Handelsunternehmen weitergeleitet. Alle Details zu den neuen Anforderungen finden Sie hier.
Der Branchenstandard GS1 DQX steht für Data Quality Excellence - es handelt sich dabei um Prüfvorgaben, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Konsistenz von Produktstammdaten sicherstellen. Somit werden Produkte fit für den Handel gemacht.
Unternehmen können zwischen zwei Optionen zur Einhaltung des GS1 DQX Branchenstandards wählen: dem GS1 DQX ComfortCheck und dem GS1 DQX SelfCheck. Beide Services basieren auf den Prüfvorgaben von GS1 DQX.
Beim GS1 DQX ComfortCheck prüft GS1 Germany Ihre Produktstammdaten auf Basis der GS1 DQX Prüfvorgaben. Die Daten durchlaufen einen zweistufigen Prüfprozess: die automatisierte Validierung sowie die manuelle Sichtprüfung. Dabei werden die Datensätze im GDSN® mit den Angaben auf dem Produkt abgeglichen. Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihre Daten besiegelt und an die Handelspartner weitergeleitet.
Beim GS1 DQX SelfCheck können Sie als Unternehmen die Prüfung auf Basis der GS1 DQX Prüfvorgaben eigenständig vornehmen. Voraussetzung hierfür ist die vorherige, positiv entschiedene Zertifizierung. Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihre Daten besiegelt und an die Handelspartner weitergeleitet.
Prüfen Sie, ob Ihre Produkte im Scope von GS1 DQX sind und welcher Service der richtige für Sie ist.
Nutzen Sie unsere Entscheidungshilfe
Gemäß der GS1 DQX Prüfvorgaben durchlaufen die Produktstammdaten eine automatisierte Validierung sowie eine manuelle Sichtprüfung. Bei der manuellen Sichtprüfung werden GDSN® -Datensätze mit Produktbildern abgeglichen. So wird nachweislich eine höhere Qualität der Produktstammdaten sichergestellt. Nach den erfolgreichen Prüfungen erfolgt die elektronische Besiegelung der Daten.
Die Daten werden via GDSN® weitergeleitet und bedürfen dank der Besiegelung keiner weiteren Prüfung durch den Handel. Sie werden von allen Marktteilnehmern als korrekt akzeptiert.
Welche Art von Fehlern im Rahmen der manuellen Sichtprüfung festgestellt werden, sehen Sie in den folgenden Beispielen.
Hefegebäck mit Honig
Erfrischungsgetränk Zitrone-Holunder
Fruchtjoghurt mit Himbeergeschmack
Fruchtjoghurt mit Himbeergeschmack
Hinweis vorweg: Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ in unserem Download Center
Hier finden Sie alle relevanten Inhalte zum Thema GS1 DQX, z.B. detaillierte Servicebeschreibungen, Erläuterungen zu den GS1 DQX Prüfvorgaben sowie Anleitungen für das GS1 DQX Uploadtool und das GS1 DQX Reporting.
Die Veränderung betrifft das deutsche Zielmarktprofil im FMCG-Sektor (Fast Moving Consumer Goods) und zwar für Neuanlagen von Konsumenteneinheiten im Sortimentsbereich Food und Near-Food. Ausgenommen hiervon sind Eigenmarken sowie mengenvariable und unverpackte Produkte.
GS1 DQX relevante Sortimente sind:
Details darüber, welche Produkte in den Scope von GS1 DQX fallen, finden Sie hier.
Ja, die Verpflichtung gilt unabhängig davon, welchen Datenpool Sie nutzen. Die Neuerung gilt für jeden Dateneinsteller im Global Data Synchronisation Network (GDSN®), der in den deutschen Zielmarkt liefert.
Mit der gemeinsamen Entscheidung, die Qualitätssicherung von Produktstammdaten seit dem 20. Mai für die hier genannten Produktgruppen verpflichtend zu machen, setzen Industrie und Handel neue Maßstäbe in puncto Datenqualität. Für Unternehmen, die ihre Daten keiner Qualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfroutinen unterziehen, bedeutet das, dass GS1 DQX relevante Neuanlagen, die nach dem 1. Mai publiziert und nicht gemäß GS1 DQX Prüfvorgaben geprüft wurden, seit dem Stichtag 20. Mai 2023 nicht mehr an den Handel weitergeleitet werden.
Eine erste Orientierung, welche Serviceoption besser für Ihr Unternehmen geeignet ist, bietet Ihnen unsere Entscheidungshilfe. Darüber hinaus steht Ihnen ein umfangreiches Webinar-Angebot zur Verfügung.
Nein - diese beiden Vorgaben sind nicht identisch.
Bildverpflichtung im GDSN
Seit dem 25. Februar 2023 gilt im GDSN für Konsumenteneinheiten aus den Sortimentsbereichen Food und Near Food die sog. Bildverpflichtung. Davon sind alle Dateneinsteller betroffen, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern. Im sog. "Bildstandard" ist festgelegt, dass für die relevanten Artikel eine Produktabbildung hinterlegt sein muss, die bestimmten Vorgaben entspricht - u.a. ist darin festgelegt welche Größe und welche Auflösung die Produktabbildung haben muss. Weitere Informationen zum Bildstandard finden Sie hier.
Bildbereitstellung zur Sichtprüfung bei GS1 DQX
Damit Artikel im Rahmen von GS1 DQX einer Sichtprüfung unterzogen werden können, müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachten Informatioen gut lesbar sein, damit diese mit den Informationen im GDSN (R) Datensatz abgeglichen werden können. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet "Bildbereitstellung für eine GS1 DQX-Sichtprüfung und für den Dateaustausch im GDSN (R) gemäß Bildstandard in unserem Download Center. Eine Vorderansicht (ein sogenannter Frontshot) des Produktes reicht dazu nicht aus, weil die meisten relevanten Informationen auf den anderen Produktbildseiten vorliegen. Andere Vorgaben hinsichtlich Format Größe etc. gibt es nicht - sie können die Bilder z.B. auch mit einem Mobiltelefon aufnehmen. Stellen Sie also in jedem Fall sicher, dass für Artikel zum Zeitpunkt der Sichtprüfung geeignetes Bildmaterial zur Verfügung steht, um unnötige Kosten zu vermeiden!
Zur Bereitstellung der Bilder stehen Ihnen folgende Optionen zur Auswahl:
a) das GS1 DQX Upload Tool (dabei wird keine GS1 Bildstandard berücksichtigt. Max 10MB Bilder werden ausschl. dem GS1 DQX Service zur Verfügung gestellt.) Durch das Ergänzen oder Austauschen von Bildern über das GS1 DQX Upload-Tool wird immer eine Sichtprüfung ausgelöst.
Die Nutzung des GS1 DQX Upload-Tools ist für GS1 DQX-Teilnehmer kostenfrei.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 DQX Upload-Tool, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und GS1 DQX Upload-Tool innerhalb einer GTIN ist nicht möglich.
b) über Ihren Datenpoolanbieter im GDSN in den relevanten Codewerten:
„VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards
ODER
„PRODUCT_IMAGE“,
„PACKAGING_ARTWORK“,
"PRODUCT_LABEL_IMAGE"
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.
Weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie hier gesammelt und übersichtlich zusammengefasst.
Sie haben Fragen zur Umsetzung von GS1 DQX? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
Tel: +49 221 94714-690 (Mo.-Fr. 8:00-16:30 Uhr)
E-Mail: dqx-support @ gs1.de