Mit GS1 DQX SelfCheck haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit, die Datenqualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfvorgaben inhouse vorzunehmen. Hierfür ist vorab der erfolgreiche Abschluss eines Zertifizierungsprozesses notwendig. Diesen können Sie ganz einfach und bequem online beantragen.
Um GS1 DQX SelfCheck zu nutzen, ist eine erfolgreiche Zertifizierung erforderlich. In unserer Checkliste
Registrieren Sie sich hier für die Teilnahme an GS1 DQX SelfCheck. Im Rahmen der Registrierung bestätigen Sie uns, dass Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme
Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit (u.a. Datenqualitätsscore) und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und eine Information zum Start der Stichprobenprüfung.
Nach erfolgreicher Antragsprüfung erhalten Sie temporär den sog. Kandidatenstatus. Solange Sie sich im Antragsprozess befinden, werden Änderungen und Neuanlagen GS1 DQX relevanter Produktstammdaten wie gewohnt an die Datenempfänger ausgeleitet.
Wir überprüfen Ihre Datenqualität mittels einer zufällig ausgewählten Stichprobe, auf Basis der von Ihnen publizierten GS1 DQX relevanten GTINs im GDSN®. Die Prüfung erfolgt anhand der definierten GS1 DQX Prüfroutinen. Die gewählte Stichprobengröße richtet sich nach der Anzahl Ihrer publizierten GS1 DQX relevanten GTINs – max. 50 GTINs.
Bestätigt der Stichprobentest die geforderte Datenqualität, d.h. es werden keine Fehler festgestellt, erfolgt die Zertifizierung als GS1 DQX SelfCheck Teilnehmer. Neuanlagen und Änderungen an GS1 DQX relevanten Produktstammdaten werden wie gewohnt an die Datenempfänger ausgeleitet. Der Status gilt für zwölf Monate. Nach diesem Zeitraum muss eine erneute Zertifizierung erfolgen. Sie erhalten rechtzeitig eine entsprechende Information.
Zeigt der Stichprobentest Mängel in der Datenqualität, erfolgt keine Zertifizierung. Sie erhalten einen entsprechenden Report aus dem die erkannten Fehler sowie die Begründungen hervorgehen. Sie haben nun vier Wochen Zeit, die Korrekturen vorzunehmen und einen erneuten Stichprobentest anzustoßen.
Wir überprüfen erneut die Datenqualität mittels einer zufällig ausgewählten Stichprobe. Es gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie beim ersten Test (siehe Schritt 3).
Bestätigt der Stichprobentest die geforderte Datenqualität, d.h. es werden keine Fehler festgestellt, erfolgt die Zertifizierung als GS1 DQX SelfCheck Teilnehmer. Neuanlagen und Änderungen an GS1 DQX relevanten Produktstammdaten werden wie gewohnt an die Datenempfänger ausgeleitet. Der Status gilt für zwölf Monate. Nach diesem Zeitraum muss eine erneute Zertifizierung erfolgen. Sie erhalten rechtzeitig eine entsprechende Information.
Zeigt der Stichprobentest erneut Mängel in der Datenqualität, erfolgt keine Zertifizierung. Sie erhalten einen entsprechenden Report aus dem die erkannten Fehler sowie die Begründungen hervorgehen.
Den Ablauf des Zertifizierungsprozesses können Sie sich hier
Die manuelle Sichtprüfung findet inhouse beim Dateneinsteller statt. Die Ergebnisse werden dort dokumentiert und publiziert. Im Nachgang erfolgt die automatische Validierung und die Besiegelung durch GS1 Germany.
Innerhalb des Zertifizierungsprozesses gibt es fünf verschiedene Paketgrößen/Beitragsgruppen. Die Einordung Ihres Unternehmens in die Beitragsgruppen erfolgt auf Basis der GS1 DQX relevanten GTINs durch GS1 Germany.
Wir haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt, in der die Voraussetzungen für die Zertifizierung vollständig aufgeführt sind. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen vor Antragstellung erfüllen, damit Sie im Zertifizierungsprozess keine wertvolle Zeit verlieren.
Nach erfolgreichem Abschluss ist die GS1 DQX SelfCheck Zertifizierung für zwölf Monate gültig. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine erneute Zertifizierung. Sie erhalten rechtzeitig eine entsprechende Information.
Die Anzahl der erhobenen Stichproben orientiert sich an der Gesamtzahl Ihrer sichtprüfungsrelevanten GTINs. Es werden pro Testung max. 50 GTIN geprüft. Die Auswahl erfolgt zufällig durch GS1 Germany.
Ja – Sie können sich jederzeit für die Nutzung der anderen Serviceoption entscheiden. Bitte beachten Sie, dass für den Wechsel von GS1 DQX ComfortCheck zu GS1 DQX SelfCheck eine Zertifizierung erforderlich ist. Alle Details hierzu finden Sie hier.
Mit der gemeinsamen Entscheidung, die Qualitätssicherung von Produktstammdaten seit dem 20. Mai für die hier genannten Produktgruppen verpflichtend zu machen, setzen Industrie und Handel neue Maßstäbe in puncto Datenqualität. Für Unternehmen, die ihre Daten keiner Qualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfroutinen unterziehen, bedeutet das, dass GS1 DQX relevante Neuanlagen, die nach dem 1. Mai publiziert und nicht gemäß GS1 DQX Prüfvorgaben geprüft wurden, seit dem Stichtag 20. Mai 2023 nicht mehr an den Handel weitergeleitet werden.
Nein - diese beiden Vorgaben sind nicht identisch.
Bildverpflichtung im GDSN
Seit dem 25. Februar 2023 gilt im GDSN für Konsumenteneinheiten aus den Sortimentsbereichen Food und Near Food die sog. Bildverpflichtung. Davon sind alle Dateneinsteller betroffen, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern. Im sog. "Bildstandard" ist festgelegt, dass für die relevanten Artikel eine Produktabbildung hinterlegt sein muss, die bestimmten Vorgaben entspricht - u.a. ist darin festgelegt welche Größe und welche Auflösung die Produktabbildung haben muss. Weitere Informationen zum Bildstandard finden Sie hier.
Bildbereitstellung zur Sichtprüfung bei GS1 DQX
Damit Artikel im Rahmen von GS1 DQX einer Sichtprüfung unterzogen werden können, müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachten Informatioen gut lesbar sein, damit diese mit den Informationen im GDSN (R) Datensatz abgeglichen werden können. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet "Bildbereitstellung für eine GS1 DQX-Sichtprüfung und für den Dateaustausch im GDSN (R) gemäß Bildstandard in unserem Download Center. Eine Vorderansicht (ein sogenannter Frontshot) des Produktes reicht dazu nicht aus, weil die meisten relevanten Informationen auf den anderen Produktbildseiten vorliegen. Andere Vorgaben hinsichtlich Format Größe etc. gibt es nicht - sie können die Bilder z.B. auch mit einem Mobiltelefon aufnehmen. Stellen Sie also in jedem Fall sicher, dass für Artikel zum Zeitpunkt der Sichtprüfung geeignetes Bildmaterial zur Verfügung steht, um unnötige Kosten zu vermeiden!
Zur Bereitstellung der Bilder stehen Ihnen folgende Optionen zur Auswahl:
a) das GS1 DQX Upload Tool (dabei wird keine GS1 Bildstandard berücksichtigt. Max 10MB Bilder werden ausschl. dem GS1 DQX Service zur Verfügung gestellt.) Durch das Ergänzen oder Austauschen von Bildern über das GS1 DQX Upload-Tool wird immer eine Sichtprüfung ausgelöst.
Die Nutzung des GS1 DQX Upload-Tools ist für GS1 DQX-Teilnehmer kostenfrei.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 DQX Upload-Tool, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und GS1 DQX Upload-Tool innerhalb einer GTIN ist nicht möglich.
b) über Ihren Datenpoolanbieter im GDSN in den relevanten Codewerten:
„VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards
ODER
„PRODUCT_IMAGE“,
„PACKAGING_ARTWORK“,
"PRODUCT_LABEL_IMAGE"
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.
Weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie hier gesammelt und übersichtlich zusammengefasst.
Sie haben Fragen zur Umsetzung von GS1 DQX? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
Tel: +49 221 94714-690 (Mo.-Fr. 8:00-16:30 Uhr)
E-Mail: dqx-support @ gs1.de