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FAQs zur Etikettierung

  1. An welcher Stelle einer Seite sollte der Strichcode bzw. das Etikett bei Paletten aufgebracht werden?
  2. Welche technischen Möglichkeiten existieren, um die Platzierungsempfehlungen auch bei Paletten anzuwenden, deren Oberfläche nicht die Verwendung üblicher Selbstklebeetiketten erlaubt?
  3. Was ist, wenn eine Handelseinheit gleichzeitig auch eine Verbrauchereinheit ist, für die ja abweichende Anbringungsempfehlungen existieren?
  4. Macht die Einführung des GS1-Transportetiketts ohne gleichzeitige Einführung des elektronischen Lieferavis überhaupt Sinn?
  5. Können auf dem Etikett auch Informationen untergebracht werden, die rein unternehmensinterne Bedeutung haben?
  6. Ist die Nutzung von Transpondern als Datenträger der Etikettendaten heute schon praktikabel bzw. sollte man mit der Einführung warten, bis die Transpondertechnologie einen entsprechenden Reifegrad erreicht hat?
  7. Können Sie das von uns erzeugte GS1-128-Strichcodeetikett prüfen?
1. An welcher Stelle einer Seite sollte der Strichcode bzw. das Etikett bei Paletten aufgebracht werden?

Es gilt grundsätzlich die Regel, dass das Transportetikett bei Paletten und anderen Einheiten, die größer als 1 Meter sind, mindestens 5 cm vom rechten und vom linken Rand entfernt sein muss. Innerhalb dieser Bandbreite ist der Anwender in der Wahl der genauen horizontalen Platzierung frei. Vertikal gilt die Regel: Der Strichcodeteil des Etiketts (genauer: der SSCC/NVE-beinhaltende Strichcode) muss sich zwischen 400 und 800 mm über dem Boden befinden. In der Praxis trifft man häufig automatische Etikettiermaschinen an, die die zwei Etiketten an der Stirn- sowie der rechts davon liegenden Längsseite (unter Berücksichtigung der nicht bedruckbaren 5 cm) über Eck applizieren.

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2. Welche technischen Möglichkeiten existieren, um die Platzierungsempfehlungen auch bei Paletten anzuwenden, deren Oberfläche nicht die Verwendung üblicher Selbstklebeetiketten erlaubt?

Anbieter von Etikettiertechnik haben hier in den letzten Jahren ganz unterschiedliche Ansätze entwickelt und in Praxisanwendungen erprobt. Beispielsweise stellt die Verwendung von Einsteckkarten in den Grifffenstern bei Mehrweggetränkekästen eine mögliche Alternative dar. Ebenfalls ist die Anbringung eines zusätzlichen Umreifungsbandes möglich, in den das Etikett eingehängt wird. Sollten "problematische" Oberflächen zu etikettieren sein, ist die Einbeziehung von Etikettiertechnikanbietern in einer möglichst frühen Phase sinnvoll.

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3. Was ist, wenn eine Handelseinheit gleichzeitig auch eine Verbrauchereinheit ist, für die ja abweichende Anbringungsempfehlungen existieren?

In diesem Fall haben die Anbringungsregeln für Handelseinheiten Vorrang vor den Anbringungsregeln für Verbrauchereinheiten, die im Handbuch "EAN/ILN: Internationale Identifikationssysteme für Artikel und Lokationen" beschrieben werden.

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4. Macht die Einführung des GS1-Transportetiketts ohne gleichzeitige Einführung des elektronischen Lieferavis überhaupt Sinn?

Ja! Für den Hersteller hat das GS1-Transportetikett nicht nur die Funktion einer Brücke zum elektronischen Lieferavis. Über den SSCC/NVE kann die Versandeinheit auch in den internen Prozessen und Datenbanken eindeutig referenziert werden. Der Dienstleister benötigt bei Nutzung der durch den Hersteller aufgebrachten SSCC/NVE keine eigene Packstück-ID. Er kann durch einfaches Einscannen des SSCC/NVE das Packstück im eigenen System führen. Umständliches Codieren der Packstücke bei Übernahme entfällt, Rückfragen durch den Absender der Ware können schneller beantwortet werden. Der Empfänger der Ware hat natürlich den größten Nutzen bei gleichzeitiger Einführung des elektronischen Lieferavis. Aber auch er kann beispielsweise für eine Übergangszeit die Zuordnung zur eigenen Bestellung über die GTIN-Nummer oder über seine Auftrags-/Bestellnummer durchführen. Der SSCC/NVE dient ihm dann als bereits vorhandene Paletten-ID. Die Einführung des elektronischen Lieferavis kann dann in einem zweiten Schritt erfolgen. In allen Stufen gewährleistet die durchgängige Verwendung des SSCC/NVE ein einfacheres lückenloses Tracking und Tracing der Ware.

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5. Können auf dem Etikett auch Informationen untergebracht werden, die rein unternehmensinterne Bedeutung haben?

Ja! Unternehmensinterne Steuerungsinformationen können ohne weiteres auf dem GS1-128-Etikett untergebracht werden. Für sie sind die Datenbezeichner der 90er-Reihe reserviert.

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6. Ist die Nutzung von Transpondern als Datenträger der Etikettendaten heute schon praktikabel bzw. sollte man mit der Einführung warten, bis die Transpondertechnologie einen entsprechenden Reifegrad erreicht hat?

Die Transpondertechnologie wird allgemein als ergänzende (aber nicht verdrängende) Technologie zur Strichcodetechnik angesehen. Diese Erkenntnis erwächst aus der Einschätzung heraus, dass die Strichcodetechnik in den vielen Anwendungsbereichen aller Voraussicht noch eine geraume Zeit die kostengünstigste und praktikabelste Lösung sein wird. Überall dort, wo herkömmliche Strichcodeetikettentechnik nicht (oder nur unter äußerst erschwerten Umständen) einsetzbar ist, bieten Transponder eine Alternative. Die GS1-Datenträger weisen verschiedene Charakteristika auf und sind für jeweils verschiedene Anwendungsgebiete sowie zeitliche Umsetzungshorizonte optimiert. Fordern Sie in jedem Fall Informationen bei GS1 Germany an.

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7. Können Sie das von uns erzeugte GS1-128-Strichcodeetikett prüfen?

Ja, Sie können ein Probeetikett zur Prüfung an GS1 Germany schicken. Es muss allerdings ein Originalausdruck sein. Dieser wird von uns einer inhaltlich/sachlichen sowie technischen Prüfung unterzogen. Das Prüfergebnis wird Ihnen schriftlich zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen

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