Insbesondere Shopper verlangen zunehmend nach Informationen in Echtzeit. Und die steigende Produktvielfalt, der wachsende E-Commerce sowie Regulationen durch den Gesetzgeber stellen hohe Ansprüche an die Qualität von Produktstammdaten.
Mit der gemeinsamen Entscheidung, die Qualitätssicherung von Produktstammdaten seit dem 20. Mai 2023 verpflichtend zu machen, setzen Industrie und Handel neue Maßstäbe in puncto Datenqualität. Mit GS1 DQX ComfortCheck sind Sie auf der sicheren Seite.
Mehr als 800 Unternehmen, vom regionalen Anbieter bis hin zum Großkonzern, nutzen bereits den Datenqualitätsservice von GS1 Germany. Derzeit richtet sich der Service an das deutsche Zielmarktprofil FMCG für den Sortimentsbereich Food/Near-Food.
Sie fragen sich, wie GS1 DQX ComfortCheck funktioniert und was den Service so besonders macht? In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Ihre Produktstammdaten mit GS1 DQX ComfortCheck fit für den Handel gemacht werden.
durch automatisierte Prozesse und Verringerung bilateraler Abstimmungen beim Produktdatenmanagement
durch deutlich weniger Reklamationen und Rechnungskürzungen aufgrund von exzellenter Datenqualität
durch externe Prüfung der Daten und somit mehr Zeit für das Wesentliche
Die automatische Validierung der Produktstammdaten ist für Sie grundsätzlich kostenfrei. Kosten entstehen erst im Rahmen der manuellen Sichtprüfung. Diese Prüfung ist notwendig nach der Anlage eines neuen Produktes oder bei Änderungen an einem bestehenden Produkt – wenn sichtprüfungsrelevante Attribute wie zum Beispiel Nährwerte betroffen sind.
Der Preis für eine manuelle Sichtprüfung eines Produktes beträgt 13,80 € zzgl. MwSt. Der Gesamtpreis pro Produkt ist von der Anzahl der notwendigen Sichtprüfungsiterationen abhängig.
Wichtige Hinweise
Für Neuanlagen gilt seit Mai 2023 eine neue Preisregelung. Die erste Sichtprüfung von Neuanlagen ist kostenfrei. Einzige Voraussetzung: bei der automatischen Validierung dürfen keine Fehler identifiziert worden sein. Für Prüfungen aufgrund von Änderungen an sichtprüfungsrelevanten Attributen (z.B. Nährwerte) gelten weiterhin die aktuellen Preise.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Sichtprüfung zu Prüfzwecken geeignetes Bildmaterial zur Verfügung stellen, da fehlendes oder ungeeignetes Bildmaterial für Sie zu vermeidbaren Kosten führt. Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Vorderansicht (Frontshot) Ihres Produktes zwar im Rahmen der Bildverpflichtung im GDSN® ausreicht, nicht aber für die GS1 DQX Sichtprüfung.
Für die Sichtprüfung müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachten Informationen gut lesbar sind. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet: „Bildbereitstellung für eine GS1 DQX Sichtprüfung und für den Datenaustausch im GDSN® gemäß Bildstandard“ in unserem Download Center
In diesem Beispiel wurde in der automatischen Validierung kein Fehler identifiziert. Daher ist die erste Prüfung der Neuanlage kostenlos.
In diesem Beispiel wurde in der automatischen Validierung mindestens ein Fehler identifiziert. Daher kostet die Prüfung der Neuanlage 13,80€.
In diesem Beispiel wurden keine Fehler identifiziert. Ein Reporting wird übermittelt und mit der anschließenden Besiegelung das Produkt vom Handel akzeptiert. Der Preis für die Prüfung des Produktes beläuft sich auf 13,80€.
In diesem Beispiel wurden Fehler identifiziert und mittels Reporting zur Korrektur übermittelt. Nachdem der Hersteller die Fehler korrigiert hat, werden die Daten erneut einer Prüfung unterzogen. Werden keine Fehler mehr festgestellt, werden die Daten besiegelt. Der Gesamtpreis für die Prüfung des Produktes beläuft sich auf 27,60€.
Maximiliane Sammet, Head of Master Data bei der Beiersdorf AG, gewährt spannende Einblicke und beschreibt stellvertretend wie Beiersdorf mit validen Produktstammdaten punktet und damit das Vertrauen von Handelspartnern und Verbraucher:innen stärkt.
Frank Beyer, Manager Demand Planning bei Rotkäppchen-Mumm, treibt gemeinsam mit anderen Vorreitern die Güte der Produktstammdaten bei Deutschlands größter Sektkellerei in die Höhe. Ein tolles Beispiel mit positiver Strahlkraft auf eine ganze Branche.
Die Veränderung betrifft das deutsche Zielmarktprofil im FMCG-Sektor (Fast Moving Consumer Goods) und zwar für Neuanlagen von Konsumenteneinheiten im Sortimentsbereich Food und Near-Food. Ausgenommen hiervon sind Eigenmarken sowie mengenvariable und unverpackte Produkte.
GS1 DQX relevante Sortimente sind:
Details darüber, welche Produkte in den Scope von GS1 DQX fallen, finden Sie hier.
Durch ein umfassendes Reporting erhalten Sie nach dem Besiegelungsprozess eine detaillierte Auswertung der fehlerhaften Attribute. Der Report geht Ihnen fortlaufend und automatisiert zu.
Mit der gemeinsamen Entscheidung, die Qualitätssicherung von Produktstammdaten seit dem 20. Mai für die hier genannten Produktgruppen verpflichtend zu machen, setzen Industrie und Handel neue Maßstäbe in puncto Datenqualität. Für Unternehmen, die ihre Daten keiner Qualitätssicherung auf Basis der GS1 DQX Prüfroutinen unterziehen, bedeutet das, dass GS1 DQX relevante Neuanlagen, die nach dem 1. Mai publiziert und nicht gemäß GS1 DQX Prüfvorgaben geprüft wurden, seit dem Stichtag 20. Mai 2023 nicht mehr an den Handel weitergeleitet werden.
Ja – Sie können sich jederzeit für die Nutzung der anderen Serviceoption entscheiden. Bitte beachten Sie, dass für den Wechsel von GS1 DQX ComfortCheck zu GS1 DQX SelfCheck eine Zertifizierung erforderlich ist. Alle Details hierzu finden Sie hier.
Nein - diese beiden Vorgaben sind nicht identisch.
Bildverpflichtung im GDSN
Seit dem 25. Februar 2023 gilt im GDSN für Konsumenteneinheiten aus den Sortimentsbereichen Food und Near Food die sog. Bildverpflichtung. Davon sind alle Dateneinsteller betroffen, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern. Im sog. "Bildstandard" ist festgelegt, dass für die relevanten Artikel eine Produktabbildung hinterlegt sein muss, die bestimmten Vorgaben entspricht - u.a. ist darin festgelegt welche Größe und welche Auflösung die Produktabbildung haben muss. Weitere Informationen zum Bildstandard finden Sie hier.
Bildbereitstellung zur Sichtprüfung bei GS1 DQX
Damit Artikel im Rahmen von GS1 DQX einer Sichtprüfung unterzogen werden können, müssen Produktbilder bereitgestellt werden, auf denen alle auf dem Produkt angebrachten Informatioen gut lesbar sein, damit diese mit den Informationen im GDSN (R) Datensatz abgeglichen werden können. Daher müssen Sie bitte immer Fotos von allen Seiten eines Produktes bereitstellen. Oder alternativ das Artwork des Produktes. Eine genaue Erläuterung finden Sie in unserem Factsheet "Bildbereitstellung für eine GS1 DQX-Sichtprüfung und für den Dateaustausch im GDSN (R) gemäß Bildstandard in unserem Download Center. Eine Vorderansicht (ein sogenannter Frontshot) des Produktes reicht dazu nicht aus, weil die meisten relevanten Informationen auf den anderen Produktbildseiten vorliegen. Andere Vorgaben hinsichtlich Format Größe etc. gibt es nicht - sie können die Bilder z.B. auch mit einem Mobiltelefon aufnehmen. Stellen Sie also in jedem Fall sicher, dass für Artikel zum Zeitpunkt der Sichtprüfung geeignetes Bildmaterial zur Verfügung steht, um unnötige Kosten zu vermeiden!
Zur Bereitstellung der Bilder stehen Ihnen folgende Optionen zur Auswahl:
a) das GS1 DQX Upload Tool (dabei wird keine GS1 Bildstandard berücksichtigt. Max 10MB Bilder werden ausschl. dem GS1 DQX Service zur Verfügung gestellt.) Durch das Ergänzen oder Austauschen von Bildern über das GS1 DQX Upload-Tool wird immer eine Sichtprüfung ausgelöst.
Die Nutzung des GS1 DQX Upload-Tools ist für GS1 DQX-Teilnehmer kostenfrei.
Hinweis: Erfolgt die Bildbereitstellung über das GS1 DQX Upload-Tool, werden für die gewählte GTIN ausschließlich diese entsprechenden Bilder für eine Sichtprüfung verwendet. Eine Mischung der Bereitstellungswege GDSN und GS1 DQX Upload-Tool innerhalb einer GTIN ist nicht möglich.
b) über Ihren Datenpoolanbieter im GDSN in den relevanten Codewerten:
„VISUAL_VERIFICATION_IMAGE“ - bei diesem Code greifen keine Vorgaben des GS1 Bildstandards
ODER
„PRODUCT_IMAGE“,
„PACKAGING_ARTWORK“,
"PRODUCT_LABEL_IMAGE"
Die GS1 DQX Sichtprüfungssoftware prüft zunächst, ob Bilder mit dem Code VISUAL_VERIFICATION_IMAGE vorliegen. Ist dies der Fall, werden ausschließlich diese Bilder für die Sichtprüfung verwendet.
Weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie hier gesammelt und übersichtlich zusammengefasst.
Sie haben Fragen zur Umsetzung von GS1 DQX? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
Tel: +49 221 94714-690 (Mo.-Fr. 8:00-16:30 Uhr)
E-Mail: dqx-support @ gs1.de