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Das Internet vergisst nicht

Alle Daten, Informationen und somit auch Artikelnummern bleiben in der heutigen digitalen Welt für immer bestehen.

Produkte inklusive aller Produktinformationen existieren auf diversen Verkaufskanälen weiter, auch wenn sie längst ausgelaufen, nicht mehr produziert werden oder der Hersteller sein Geschäft aufgibt. Es wird also zunehmend wichtig, Produkte eindeutig identifizieren zu können, um ein konsistentes Einkaufserlebnis – offline wie online – sowie eine konsistente Warenwirtschaft weltweit sicherzustellen.

Gut zu wissen

Handeln Sie auf großen Marktplätzen wie Amazon oder Ebay, dann verlangen diese eine eindeutige GTIN von Ihnen, um Ihre Produkte intern eindeutig im Listing zu verknüpfen. Diese werden ebenfalls gegen die GS1 Datenbank GEPIR getestet. Sind die Zuordnungen hier nicht eindeutig und GTIN mehrfach vergeben, führt dies im schlechtesten Fall zur Deaktivierung des Produktes.

Die globale GTIN Nutzung

Die GS1 General Specifications und somit auch die AGB zu GS1 Complete, SmartStarter10 und SmartStarter1 besagen: Seit dem 1. Januar 2019 ist eine einmal vergebene GTIN für immer an das Produkt bzw. die Produktvariante gebunden und darf nicht mehr einem anderen Produkt oder einer anderen Produktvariante zugeordnet werden. Somit ist jeder Artikel durch eine einmalige GTIN gekennzeichnet und kann somit nicht verwechselt werden.

Die Vorteile

  • Der Kunde findet schneller, wonach er sucht
  • Artikel mit einmaliger GTIN sind eindeutig auffindbar
  • Eine höhere Markenvisualisierung und positive Shopper Experience
  • Verbesserung der Sales Statistik und Analysen für den Produzenten
  • Verbesserte Rankings in Suchmaschinen wie bspw. Google

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Gehörte eine GTIN zum Beispiel vor drei Jahren noch zur blaumelierten Damensocke, Größe 38 und drei Jahre später zur schwarzen Herrensocke Größe 42, weil die Damensocke aus dem Programm genommen und die GTIN wiederverwendet wurde, findet der Verbraucher auf seiner Suche im Web beide Artikel.

Gibt es Ausnahmen?

  • Ist ein Produkt niemals in Produktion gegangen, aber eine GTIN im Prototyp-Stadium vergeben worden, kann diese GTIN nach 12 Monaten wiedervergeben werden.
  • Entfällt ein Produkt aus dem Programm oder wird ein Produkt eingestellt, kann die GTIN bei Wiedereinführung des Produkts wiederverwendet werden. Voraussetzung: Es handelt sich um ein komplett unverändertes Produkt.
  • Wurde eine GTIN vor dem Stichtag 31.12.2018 inaktiv gesetzt, dann darf diese GTIN noch ein einziges Mal einem anderen Produkt zugewiesen werden. Für technische Industrien und das Gesundheitswesen ist die Wiederverwendung zu keinem Zeitpunkt gestattet.

Beispiel

Marktteilnehmer können eine bereits vergebene GTIN einmalig wiedervergeben, wenn sie zum Stichtag 31. Dezember 2018 inaktiv war. Beispiel: Wurde die Damensocke, Größe 38, am 15.05.2018 aus dem Programm genommen, kann die GTIN noch ein einziges Mal einer anderen Socke vergeben werden.

FAQ's

Alle Fragen rund um die neue GTIN-Vergaberegel beantworten wir Ihnen in unseren FAQ's.

Zu den FAQ's

Brauchen Sie eine neue GTIN?

Das GS1 GTIN Management Entscheidungsfindungstool hilft herauszufinden, wann eine neue GTIN vergeben werden muss.

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